D - Bus
Subklassen: D, D95
Voraussetzungen: |
- Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B oder C
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Erster-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden
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Theoretische Ausbildung: |
Spezialwissenkurs Klasse D |
Praktische Ausbildung: |
- erweiterung B auf D: mindestens 8 Fahrlektionen
- erweiterung von C auf D: mindestens 4 Fahrlektionen
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Hinweis
Im laufe der Ausblidung wird ein Verkehrspsychologisches Screening durchgeführt.
Hinweis für Berufskraftfahrer-Grundqualifikation (D95)
- Seit 10. September 2009 müssen Lenker von Kraftfahrzeugen (gewerbsmäßige Beföderung von Gütern mit Lastkraftfahrzeugen über 3,5t) bei Ersterteilung der Lenkberechtigung der Klasse D eine Grundqualifikation nachweisen. Der Nachweis wird durch eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung vor einer Prüfungskommission und einer praktischen Fahrprüfung erbracht.
- Zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Fahrerqualifizierungsnachweises ist eine Weiterbildung innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren im Ausmaß von insgesammt 35 Stunden erforderlich.