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C - Lastkraftwagen

Subklassen: C, C1, C95

C | C1
Voraussetzung:
  • B Führerschein
  • Vollendung des 21. Lebensjahres bei C
  • Vollendung des 18. Lebensjahres bei C1
Theoretische Ausbildung: Speziallwissenkurs Klasse C
Praktische Ausbildung:
  • C und B gemeinsam: mindestens 12 Fahrlektionen
  • erweiterung B auf C: mindestens 8 Fahrlektionen
Lenkberechtigung C: Alle LKWs
Lenkberechtigung C1: LKWs bis maximal 7,5t höste zulässige Gesamtmasse
Hinweis

C1 geht bei Vollendung des 21. Lebensjahres automatisch in C über. Bei C95 Prüfung mit Vollendung des 18. Lebensjahres gilt C automatisch

Hinweis für Berufskraftfahrer-Grundqualifikation (C95)
  • Seit 10. September 2009 müssen Lenker von Kraftfahrzeugen (gewerbsmäßige Beföderung von Gütern mit Lastkraftfahrzeugen über 3,5t) bei Ersterteilung der Lenkberechtigung der Klasse C eine Grundqualifikation nachweisen. Der Nachweis wird durch eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung vor einer Prüfungskommission und einer praktischen Fahrprüfung erbracht.
  • Zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Fahrerqualifizierungsnachweises ist eine Weiterbildung innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren im Ausmaß von insgesamt 35 Stunden erforderlich.

IMPRESSUM

1st drive fahrschule schöllnast
Volksbankplatz 2
8230 Hartberg

UID: AT41217704

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