B Code 111 |
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Voraussetzung: | 5 Jahre den Führerschein der Klasse B |
Keine Theoretische Ausbildung / keine Prüfung | |
Praktische Ausbildung: | 6 Fahrstunden |
Lenkberechtigung: | 125 ccm Motorrad bzw. Roller |
A1 |
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Ausbildungsbeginn: | 15,5 Jahre |
Theoretische Ausbildung: | Grundwissenkurs, Spezialwissenkurs Klasse A |
Praktische Ausbildung: | 14 Fahrlektionen / Fahrprüfung |
Lenkberechtigung: | Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von max. 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von max. 0,1 kW/kg |
A2 |
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Ausbildungsbeginn: | 17,5 Jahre |
Theoretische Ausbildung: | Grundwissenkurs (entfällt bei vorhandenem B oder F Schein), Spezialwissenkurs Klasse A |
Praktische Ausbildung: | 14 Fahrlektionen / Fahrprüfung |
Lenkberechtigung: | Motorräder mit einer Leistung von max. 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg |
A |
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Ausbildungsbeginn: | 23,5 Jahre |
Theoretische Ausbildung: | Grundwissenkurs (entfällt bei vorhandenem B oder F Schein), Spezialwissenkurs Klasse A |
Praktische Ausbildung: | 14 Fahrlektionen / Fahrprüfung |
Lenkberechtigung: | Alle Motorräder |
Frühestens 2 Jahre nach Erteilung des Führerscheines, 7 Fahrlektionen in der Fahrschule oder eine praktische Prüfung.
Ab dem 24. Lebensjahr, frühestens 4 Jahre nach erteilung von Klasse A1 und nach absolvierter zweiter Ausbildungsphase. Eine praktische Prüfung ist erforderlich.
UID: AT41217704
Webseite von Philipp Haidenbauer
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr., 09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:30 Uhr